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Textsammlung Verbandssanktionengesetz
Nach § 3 Abs. 1 VerSanG wird gegen einen Verband eine Verbandssanktion verhängt, wenn eine Verbandstat begangen wurde - von einer der Leitungspersonen des Verbandes oder - von sonstigen Personen des Unternehmens, wenn sie Angelegenheiten des Verbandes wahrnehmen und die Straftat durch angemessene Vorkehrungen hätte verhindert oder wesentlich erschwert werden können. Verbandstat kann hierbei jede erdenkliche Straftat sein, sofern nur ...

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